Photovoltaikanlagen von der Steuer absetzen

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Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist ein recht teures Projekt. Aus diesem Grund sollte jede Möglichkeit genutzt werden, die Kosten zu reduzieren. Dies ist unter anderem über die Steuer möglich. Welche Optionen es hier gibt, beleuchtet dieser Artikel.

Wie wird die eigene Photovoltaikanlage steuerlich relevant?

Die Kosten einer Photovoltaikanlage lassen sich in mehreren Punkten steuerlich aktivieren. Ebenfalls ist dies bei verschiedenen Steuerarten relevant. Wenn privat eine Solaranlage installiert wird, kann dies die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer beeinflussen. Auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ist notwendig. Bei diesen Erklärungen geht es nicht nur um die Einnahmen, auch die Ausgaben sind relevant und senken so etwaige Steuerbelastungen. Wer übrigens aktuell einen Neubau plant, sollte eine mögliche Solaranlage schon beim Bau berücksichtigen. Auch wenn zunächst die finanziellen Mittel fehlen, ist es besser, die Voraussetzungen für eine nachträgliche Installation zu schaffen.

Bereits die Anschaffung der Solarkollektoren der Photovoltaikanlage ist steuerlich relevant. Hier kommt die Gebäudeabschreibung zum Tragen. Dies erlaubt eine anteilige Abschreibung der Anschaffungskosten über mehrere Jahre in der Einkommensteuer. So reduziert sich die Einkommensteuerlast langfristig.

Die Solaranlage finanzieren

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage verursacht oftmals Kosten in einem Bereich von 10.000 Euro und mehr. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Kosten für eine solche Anschaffung über einen Kredit zu finanzieren. Bei den niedrigen Zinsen lässt sich die Investition mit sehr geringen Kosten über mehrere Jahre verteilen.

Günstige Kredite bieten effektive Jahreszinsen von unter einem Prozent. Ein Vergleich von Krediten für Photovoltaikanlagen lässt sich online durchführen. Über Vergleichsplattformen gibt es die Möglichkeit, gezielt Kredite für diesen Zweck zu suchen. Dies spart Zeit, denn die Angebote müssen nicht individuell von den einzelnen Banken eingeholt werden. Außerdem ist die Beantragung ebenfalls direkt über das Internet möglich. Auf diese Weise lässt sich online eine Photovoltaik Finanzierung aufnehmen und die eigene Solaranlage günstig finanzieren.

Diese Kosten lassen sich von der Steuer absetzen

Bei der Einkommensteuer ist die angesprochene Abschreibung relevant. Der Gesetzgeber geht bei Photovoltaikanlagen von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren aus. Bei einer linearen Abschreibung lassen sich somit fünf Prozent der Nettoanschaffungskosten als Abschreibung geltend machen. Durch eine degressive Abschreibung lässt sich dieser Wert in den ersten Jahren sogar noch erhöhen.

Wer den eigenen Solarstrom verkaufen möchte, benötigt einen Absatzvertrag mit dem Netzbetreiber. Dies bewertet der Gesetzgeber als eine gewerbliche Tätigkeit. Außerdem zahlt der Netzbetreiber die Entgelte inklusive Umsatzsteuer an den Besitzer der Solaranlage aus. Dementsprechend ist dieser in der Verantwortung, die erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt auszuzahlen. Gleichzeitig berechtigt die Pflicht zur Umsatzsteueranmeldung zum sogenannten Vorsteuerabzug. Entstehen also Kosten im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage, lässt sich der Umsatzsteueranteil vom Finanzamt zurückholen. Ein großer Teil entfällt beispielsweise direkt auf die Installation und Anschaffung der Anlage.

Auch Kosten, die durch den Kredit für die Finanzierung entstehen, lassen sich steuerlich geltend machen. Dies betrifft den Anteil der Zinsen. Diese gelten als Betriebsausgaben. Gleiches gilt für die eventuelle Miete eines Stromzählers sowie die Versicherungsbeiträge für die PV-Anlage.

Gerade durch die zahlreichen Steuervergütungen und die Kombination mit einer günstigen Finanzierung lohnt sich die Installation einer Photovoltaikanlage. Die Strompreise steigen stetig, sodass in Zukunft mit höheren Erlösen aus der Einspeisevergütung sowie noch mehr Einsparpotenzial durch die Selbstnutzung gerechnet werden kann.