Odorierung

Odorierung von GasenAls Odorierung bezeichnet man die Geruchsgebung bei Gasen. Gase sind von Natur aus geruchlos, was eine große Gefahr bei einer schadhaften Gasleitung darstellen kann, da das austretende Gas von niemandem wahrgenommen wird. Aus diesem Grund wird dem Gas ein Geruchsstoff beigemischt, der leicht wahrgenommen werden kann. Gängige Odoriermittel sind THT (Tetrahydrothiophen) oder Mercaptangemische wie TBM (2Methyl-2propanthiol, tertiär-Butylmerkaptan). Heute wird die THT Odorierung in vielen Fällen durch die TBM Odorierung ersetzt.

Bei der Odorierung werden geruchsintensive Stoffe zu sonst geruchsneutralen Gasen zugesetzt. Das Beimengen von Geruchsstoffen zu weitgehend geruchlosen Gasen dient als Sicherheitsmaßnahme, da ein unkontrolliertes Austreten des Gases sonst unter Umständen zu lange unbemerkt bliebe.

Odorierung von Brenngasen

Bei für Haushaltskunden bestimmtem Erdgas wird die Odorierung bereits in Gasverteilnetzen durchgeführt. Hierzu werden in Deutschland meist organische Schwefelverbindungen gewählt. Der Geruchsstoff muss hierbei bestimmten, strengen Anforderungen entsprechen und muss auch in niedriger Konzentration noch gut wahrnehmbar sein. Er muss alarmierend wirken und darf dem Menschen nicht aus dem Alltag bekannt sein. Häufig wird hierfür der Stoff tert-Butylmercaptan (TBM) eingesetzt. TBM setzt, wenn es aus der Leitung austritt einen unangenehmen Geruch nach fauligen Eiern frei und alarmiert damit die Menschen. Erdgase die von Industriebetrieben nur auf dem Werksgelände eingesetzt werden, werden in der Regel nicht odoriert, da dort die Sicherheit durch andere Maßnahmen gewährleistet wird.

Odorierung in der Industrie

Bei zum Schweißen verwendeten Sauerstoff wird ebenfalls als Vorsichtsmaßnahme künstlich ein Geruch zugesetzt. Wird in engen Räumen geschweißt, besteht die Gefahr der Umgebung zusätzlichen Sauerstoff zuzuführen. Dies würde zu einer höheren Entflammbarkeit der umliegenden Materialien führen und für die Menschen in der Umgebung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

In Deutschland ist durch die Berufsgenossenschaft ebenfalls geregelt, dass auch Löschgase odoriert werden müssen. Das geschieht je nach Art der Löschanlage bereits beim Abfüllen des Gases in die Flaschen oder erst beim Löschvorgang durch eine spezielle Odorierungseinrichtung. Dieses Odor hat meist einen zitronenartigen Geruch und unterscheidet sich so deutlich von den oben genannten schwefelartigen Odores der Brenngase.