
Schattenwurf bei Windkraftanlagen
Insbesondere am Morgen ist der Schatten bei Windraftanlagen auf Grund des niedrigen Sonnenstandes sehr lang. Der periodische Schlagschatten kann dann auch weiter entfernt stehende Gebäude treffen. Je weiter ein Gebäude von der Windkraftanlage entfernt steht, desto schneller geht der Schattenwurf vorüber. Zudem hellt sich der Schatten mit zunehmender Entfernung auf, so dass dieser als weniger störend empfunden wird. Ab einer bestimmten Entfernung wird der Discoeffekt nicht mehr wahrgenommen. Der sogenannte Kernschatten, der dunkelste Teil des Schattens wird als besonders unangenehm empfunden.
Beim Bau von Windkraftanlagen müssen bestimmte Vorschriften beachtet werden, damit die Auswirkungen des Discoeffektes minimiert werden:
- Der periodische Schlagschatten darf maximal 8 Stunden pro Jahr auf schutzwürdige Räume fallen
- Der Schattenwurf darf pro Tag maximal 30 Minuten auf schutzwürdige Räume fallen.
Allerdings gibt es keine wirklich rechtsverbindlichen Vorschriften für die Beurteilung des periodischen Schattenwurfs. D.h. es gibt keine Genz- oder Richtwerte.
Schutzwürdige Räume sind wie folgt definiert:
- Wohnräume, Wohndielen, Schlafräume, Bettenräume in Sanatorien und Krankenhäusern
- Unterrichtsräume in Schulen und Hochschulen, Büroräume, Arbeitsräume und Praxisräume
- Außenflächen von Gebäuden wie Balkone und Terrassen.
Methoden, um den Discoeffekt zu reduzieren
- Die Rotorblätter von Windkraftanlagen können mit einer matteren Oberflächenbeschichtung versehen werden. Eine matte Oberflächenbeschichtung kann Lichtreflexionen erheblich reduzieren.
- Der Einsatz einer Abschaltautomatik, welche meteorologische Parameter wie z.B. die Intensität des Sonnenlichtes berücksichtigt. Somit ist es möglich, den Schattenwurf zu reduzieren, im dem die Windkraftanlage bei ungünstigem Sonnenstand abgeschaltet wird.