Mietnebenkostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung

Mietnebenkostenabrechnung - NebenkostenabrechnungBei der Mietnebenkostenabrechnung unterscheidet man zwischen kalten und warmen Betriebskosten. Zu den kalten Betriebskosten zählen z.B. Kosten der Wasserversorgung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Beleuchtung, Gartenpflege, bestimmte Versicherungen, öffentliche Abgaben für das Grundstück usw. Den größten Posten bei der Mietnebenkostenabrechnung bilden die warmen Betriebskosten. Zu diesen Nebenkosten zählen die Kosten für Strom, Warmwasser und Heizung. Die kalten Betriebskosten werden meist vom Vermieter selbst abgerechnet.

Die warmen Betriebskosten für die Heizung und das Warmwasser werden in der Regel von speziellen Diensten zur Wärmeerfassung zusammengestellt, da die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Kostenabrechnung für alle Gebäude verlangt. Nach der Heizkostenverordnung muss der Vermieter mindestens 50% der Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Der Rest kann über die bewohnte Wohnfläche berechnet werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle. Wenn eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung technisch nicht möglich ist, bzw. für den Vermieter unzumutbar ist, oder wenn der Mieter die Heizkosten gar nicht beeinflussen kann, so darf der Vermieter diese Nebenkosten direkt auf die Miete umlegen, oder er kann die Kosten nach der Wohnfläche berechnen. Bei der Mietnebenkostenabrechnung gibt es bei den kalten Nebenkosten das meiste Streitpotential, da oft Positionen aufgeführt werden die definitiv nicht zu den Mietnebenkosten zählen. Aber auch bei den warmen Nebenkosten sollte der Mieter aufpassen. Gerade wenn die warmen Mietnebenkosten über die Wohnfläche abgerechnet werden, ist es ratsam die tatsächliche Wohnfläche genau nachzurechnen, denn oft werden falsche Flächenangaben gemacht.

Bei der Mietnebenkostenabrechnung sollte man die folgenden Punkte beachten:

Einige Statistiken besagen, dass nahezu jeder zweite Mietnebenkostenabrechnung fehlerhaft bzw. falsch erstellt ist. Daher ist es sehr empfehlenswert, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen.

Auf folgende Fehler sollte man achten:

  • Trotz pauschaler Nebenkostenabrechnung erfolgt eine Aufforderung zur Nachzahlung
  • Die Nebenkostenabrechnung wird verspätet zugestellt
  • Der Verteilerschlüssel wird falsch angewendet
  • Es fehlen gesetzlich vorgeschrieben Inhalte in der Abrechnung
  • Ein falscher Abrechnungszeitraum ist angegeben (weniger oder mehr als 12 Monate)

Hinweis: Laut Gesetz hat der Abrechnungszeitraum 12 Monate zu betragen. Nach Absprache kann auch eine Verkürzung des Abrechnungszeitraumes vereinbart werden. Eine Verlängerung des Abrechnungszeitraumes ist nur in Ausnahefällen möglich. Die Mietnebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen, ansonsten kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr geltend machen.

Alle Angaben ohne Gewähr!