Energieausweis / Energiepass

Energieausweis, EnergiepassDer Energieausweis /Energiepass ist ab dem 01.07.2008 ein verpflichtendes Zertifikat, dass Aufschluss über den Energiebedarf eines Gebäudes gibt. Grundlage für die Energiebedarfsermittlung bildet der Primärenergiebedarf. Der Energieausweis soll den Verbraucher ermöglichen Gebäude energetisch zu vergleichen und Einsparungspotentiale aufzeigen.

In Deutschland sind in der Energiesparverordnung (EnEV) die Ausstellung, die Verwendung und die Grundlagen des Energieausweises geregelt. Bei der Errichtung, Erweiterung oder Änderung eines Gebäudes ist nach der Energiesparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Im Fall eines Verkaufs, einer Vermietung oder einer Verpachtung ist dem Mieter, Pächter oder dem neuen Eigentümer unverzüglich auf Verlangen der Energiepass vorzulegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleine Gebäude unter 50 m² und Baudenkmäler (§ 16 Abs. 5 EnEV).

Ohne vollständigen und korrekten Nachweis drohen dem Verkäufer oder dem Vermieter Bußgelder bis zu einer Höhe von 15000 Euro. In den meisten Bundesländern ist die Bauaufsichtsbehörde für die Durchführung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens zuständig.

Kosten für den Energieausweis / Energiepass

Im Prinzip sind die Kosten für den Energieausweis bzw. Energiepass zwischen dem Kunden und dem Aussteller frei verhandelbar. Die Kosten sind dabei vom Analyseaufwand für das Gebäude abhängig.  In den meisten Fällen wird der Energiepass nach dem vereinfachten Verfahren berechnet. Die durchschnittlichen Kosten liegen hier bei ca. 350 Euro. Wird der Energiepass nach dem ausführlichen Verfahren berechnet so liegen hier die Kosten bei ca. 550 Euro. Je nach Austeller können die Kosten für den Energieausweis stark von den angegebenen Kosten abweichen.

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