Die Altölverordnung aus dem Jahr 2002 schreibt vor, das Altöl (Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl usw.) in vier Sammelkategorien eingeteilt wird und das bei der Entsorgung des Altöls die einzelnen Altöle aus verschiedenen Sammelkategorien nicht vermischt werden dürfen. D.h. das Altöl muss sortenrein entsorgt werden.
Eine Form der Altölentsorgung ist die Altölverbrennung in speziellen Öfen. Es ist durchaus sinnvoll die Energie, die in dem Altöl steckt zu nutzen, trotzdem bereiten die im Altöl gespeicherten Giftstoffe immer wieder Schwierigkeiten bei der Altölverbrennung, die nur durch moderne Techniken in den Griff zu bekommen sind. Altöl wird hauptsächlich in Heizkraftwerken, Kalk- und Zementfabriken thermisch genutzt.
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