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Reststrommengen Der Ausstieg aus der Kernenergienutzung, die am 11.6.2001 vertraglich geregelt wurde, sieht eine Restlaufzeit für jedes einzelne Kernkraftwerk vor. Dabei wird eine Strommenge festgelegt, die noch produziert werden darf (Reststrommenge). Wenn diese Reststrommenge erreicht ist , muß das Kernkraftwerk stillgelegt werden. Es ist aber auch möglich die Reststrommengen von einem Kernkraftwerk auf ein anderes zu übertragen um deren Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
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