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Jahreslohnsteuerausgleich Der Jahreslohnsteuerausgleich heißt eigentlich Einkommenssteuererklärung. Die Einkommenssteuererklärung ist eine Erklärung des Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse gegenüber dem Finanzamt. Sie kann vom Steuerpflichtigen persöhnlich oder von einem Vertreter abgegeben werden. Für die Einkommenssteuererklärung sind amtliche Vordrucke vorgeschrieben. Wurde eine höhere Steuer bezahlt als errechnet, wird der Differenzbetrag durch das zuständige Finanzamt zurückerstattet. Daher auch der umgangssprachliche Name Jahreslohnsteuerausgleich.
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