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Verbrauchspass ENEV Ab dem Jahr 2007/2008 muß nach der Energieeinsparverordnung (ENEV) bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung ein Energiepass vorgelegt werden. Dabei sind zwei Formen Vorgesehen, der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis bzw. Verbrauchspass. In einigen Fällen besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Im Verbrauchsausweis bzw. Verbrauchspass beziehen sich alle Energiewerte auf das ganze Gebäude und nicht auf jede einzelne Wohneinheit. Der Mieter oder Käufer einer Wohneinheit kann keinen genauen Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch einer einzelnen Wohneinheit ziehen.
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