Die Energieeinsparverordnung (EnEV) kann als Zusammenschluß von Heizungsanlagenverordung und Wärmeschutzverordnung gesehen werden. Nicht die Nutzenergie ist von Bedeutung, sondern die Endenergie bildet die Bewertungsgrundlage. Da die Anlagentechnik (Heizungsanlagenverordnung) und der Wärmeschutz (Wärmeschutzverordnung) miteinander kombiniert sind, können Defizite beim Wärmeschutz mit einer effizienten Heizungsanlage ausgeglichen werden. Die Energieeinsparver- ordnung berechnet den Jahresprimärenergiebedarf in Abhänigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes unter Berücksichtigung solar produzierter Wärme- energie.