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Altölverbrennung Die Altölverordnung aus dem Jahr 2002 schreibt vor, das Altöl (Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl usw.) in vier Sammelkategorien eingeteilt wird und das bei Der Entsorgung des Altöls die einzelnen Altöle aus verschiedenen Sammelkategorien nicht vermischt werden dürfen. D.h. das Altöl muß sortenrein entsorgt werden. Eine Form der Altölentsorgung ist die Altölverbrennung in speziellen Öfen. Es ist durchaus sinnvoll die Energie, die in dem Altöl steckt zu nutzen, trotzdem bereiten die im Altöl gespeicherten Giftstoffe immer wieder Schwierigkeiten bei der Altölverbrennung, die nur durch moderne Techniken in den Griff zu bekommen sind. Altöl wird hauptsächlich in Heizkraftwerken, Kalk- und Zementfabriken thermisch genutzt. Eine andere Form der Altölverwertung ist das Altölrecycling bzw. die Altölaufbereitung. Moderne Altölrecyclingtechniken erlauben es aus Altöl wieder verwendungsfähige Schmierstoffe herzustellen. Der Vorteil beim Altölrecycling ist, dass nur halb soviel Energie aufgewendet werden muß, um aus dem Altöl wieder einen brauchbaren Schmierstoff herzustellen, da beim Altölrecycling einige Synthesestufen wegfallen, die bei einem Neuraffinat unerlässlich sind.
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